Silvester
Tipps zum richtigen Umgang mit Böllern und Raketen

Gefährliches Brauchtum

Mit einem farbenfrohen Feuerwerk und lauter Knallerei werden Millionen Bundesbürger in der Silvesternacht das neue Jahr begrüßen. So glanzvoll und faszinierend dieser Brauch auch ist, so große Gefahren birgt er. Feuerwehren und Notärzte haben Silvester Hochbetrieb. Leichtsinniges Hantieren mit Feuerwerkskörpern sei eine der häufigsten Unfallursachen, weiß der Verband öffentlicher Versicherer, Düsseldorf.

Besonders Kinder sind gefährdet: Jedes Jahr endet die Silvesternacht für rund 200 Kinder in der Notaufnahme. Eltern dürfen ihre Sprösslinge daher nie unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper zünden lassen, rät der Verband. Außerdem müssten sie ihre Kinder unbedingt für die Gefahren sensibilisieren, die von Böllern und Raketen ausgehen. Ein grundsätzliches Knallverbot hingegen stoße beim Nachwuchs zumeist auf taube Ohren.

Boeller
Das neue Jahr darf nur mit Feuerwerkskörpern begrüßt werden, die das behördliche Zulassungszeichen der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) tragen.

Feuerwerks - Regeln
Deshalb gibt der Verband folgende Tipps
Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen!

Raketen

Feuerwerk

Klasse BAM-PI: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden
Klasse BAM-PII: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden
Finger weg von Billigimporten! Niemals selbst gebastelte Böller benutzen!
Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten!
Niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen!
Raketen und Knaller nur im Freien und niemals aus der Hand zünden!
Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen!
Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten!
Blindgänger nicht aufheben und nie versuchen, sie nochmals zu zünden!

Wunderkerzen - beliebt aber giftig

Kinder lieben es, das neue Jahr mit Funken sprühenden Wunderkerzen zu begrüßen. Das Infocenter der R+V Versicherung rät Eltern jedoch, kleinen Kindern den Festtagszauber nicht in die Hand zu geben. Denn sie können sich vergiften, wenn sie die Stäbchen in den Mund nehmen. Erbrechen, Schwindel, Krämpfe und leichte Lähmungen an Armen, Beinen und Hals sind mögliche Folgen. Deshalb ist es wichtig, Wunderkerzen auch vor dem Silvesterabend gut gesichert aufzubewahren.

„Noch nicht abgebrannte Wunderkerzen enthalten Bariumsalze. Wenn diese in den Mund gelangen, können sie Vergiftungserscheinungen hervorrufen“, sagt Dr. Marko Ostendorf, Arzt des R+V-Infocenters. Wer solche Anzeichen anseinem Kind beobachtet, sollte sich sofort an einen Arzt oder eine Giftnotrufzentrale wenden.

Im abgebrannten Zustand sind Wunderkerzen nicht mehr giftig. „Aber Kleinkinder und Kinder mit Asthma reagieren sehr empfindlich auf den Qualm, der beim Abbrennen entsteht. Er reizt die Atemwege und Schleimhäute“, sagt Dr. Ostendorf. Der Experte empfiehlt deshalb, die Wunderkerzen nicht in geschlossenen Räumen abzubrennen.

Wunderkerze
Hörschaden durch Feuerwerk
Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparabele Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus).
Blindgaenger Hoehrschaden

 

 

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